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Winterreifenpflicht in Österreich - das sollten Sie wissen!

In vielen europäischen Ländern gilt eine Winterreifenpflicht, in Österreich als Alpennation wurde diese vergleichsweise früh eingeführt. Wir zeigen Ihnen, was der Gesetzgeber des Landes vorschreibt und mit welchen Konsequenzen Sie bei einem Verstoß gegen die Winterausrüstungspflicht rechnen müssen.

Wann und in welcher Form gilt die Winterreifenpflicht?

Grundsätzlich gilt die Winterausrüstungspflicht in Österreich vom 1. November bis zum 15. April. In dieser Zeitspanne darf das Fahrzeug bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur in Betrieb genommen werden, wenn sämtliche Räder des Fahrzeugs als Winterreifen montiert wurden. Als Alternative kann bei einer mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckten Fahrbahn die Montage von Schneeketten an mindestens zwei angetriebenen Rädern die gesetzlichen Anforderungen der Winterausrüstungspflicht erfüllen.

Neben der grundsätzlichen Ausstattung mit Winterreifen können sich je nach Region strengere Anforderungen ergeben. Gerade in den Hochalpen kann regional der Einsatz von Spikereifen oder Schneeketten vorgeschrieben sein, die entsprechend zu montieren oder mitzuführen sind. Alleine hierdurch lassen sich bei extremer Glätte und Schnee die Fahrbahnen der Bergwelt weiterhin nutzen. Die Verwendung von Schneeketten ist ausschließlich nach Vorschrift und in einem Rahmen möglich, dass die Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Welche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht betroffen?

Die oben genannten Regelungen gelten für klassische PKW sowie eine Vielzahl von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Bei LKW und Omnibussen ist die Winterausrüstungspflicht im Regelfall erfüllt, wenn wenigstens an einer Antriebsachse eine Winterbereifung gegeben ist. Bei Bussen mit mehr als acht Sitzen gilt die gesetzliche Vorschrift zudem nur bis zum 15. März.

Art der Kennzeichnung, Kontrolle und drohende Bußgelder

Als Winterreifen sind in Österreich alle Pneus zugelassen, die über eine entsprechende Kennzeichnung für Schnee und Eis verfügen. Neben herkömmlichen Winterreifen fallen auch M&S Reifen unter diese Regelung. Kontrollen sind in Österreich keine Seltenheit, auch Touristen im Winterurlaub sollten sich hierauf einstellen. Falls eine Bereifung festgestellt wird, die nicht den äußeren Bedingungen gerecht werden, ist grundsätzlich mit einem Bußgeld von 35 Euro zu rechnen. Der Betrag kann steigen, falls andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar in einen Unfall verwickelt wurden. Das maximale Bußgeld beträgt dann 5.000 Euro.

Auswirkung auf den Versicherungsschutz

Bei Schäden, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der Winterreifenpflicht stehen, müssen Sie sich auf Einschränkungen Ihrer Versicherungsleistungen einstellen. Hier kann der Versicherer von einem grob fahrlässigen Handeln des Fahrzeughalters ausgehen und seine Leistungen ganz oder teilweise verweigern bzw. diesen in Regress nehmen. Während die Schadenskosten gegenüber Dritten übernommen werden, sollte vor allem mit Einschränkungen im Kaskobereich zur Beseitigung eigener Schäden gerechnet werden.

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