Das Reifenprofil ist eines der wichtigsten Kriterien, ob ein Pneu noch eine weitere Saison gefahren werden kann oder gegen einen neuen Reifen auszutauschen ist. Der Gesetzgeber im deutschsprachigen Raum macht klare Vorgaben, welche Reifenprofiltiefe vorliegen muss, ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Auch die Schuldfrage bei einem Unfall sowie der umfassende Versicherungsschutz stehen auf dem Spiel, wenn Sie die Profiltiefe Ihrer Reifen vernachlässigen. Im Folgenden lernen Sie die wichtigsten Vorschriften kennen.
Mindestprofiltiefe in Österreich, Deutschland und der Schweiz
In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird vom Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe der Reifen von 1,6 Millimetern gefordert. Im Unterschied zu den anderen beiden Nationen gibt es in der Schweiz aktuell keine grundsätzliche Pflicht, bei winterlichem Wetter Winterreifen aufzuziehen.
Für Motorradreifen im Sommer werden 1,0 mm gefordert.
Bei der Profiltiefe keine Kompromisse eingehen
Damit sich der Bremsweg nicht unnötig verlängert oder Aquaplaning nicht zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer wird, empfehlen Experten eine Bereifung über den gesetzlichen Vorschriften. Unabhängig von den Vorgaben des Gesetzgebers sollten auch Sommerreifen drei Millimeter Reifenprofil aufweisen, um einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit im Strassenverkehr zu leisten. Die genauen Profiltiefe lässt sich am einfachsten mit einem Profiltiefenmesser ermitteln, der für wenige Euro im Fachhandel erhältlich ist. Regelmäßiges Messen ist Autofahrern anzuraten, um sich den Verlust des Profils während einer Saison vor Auge zu führen. Verschiedene Abriebindikatoren wie die übliche Geschwindigkeit, der Luftdruck oder die Zuladung des Fahrzeugs haben schließlich erheblichen Einfluss auf die schleichende Profilabnutzung.